die häufigsten fragen zum thema mietwagen

Umzugsmaterial

Bei jeder Autovermietung gibt es die Möglichkeit, Umzugsmaterial zu erwerben. Decken, Kartons, Luftpolsterverpackungen und Zurrgrute sind meistens immer vorrätig. Diese können Sie käuflich erwerben. Eine Sackkarre wird nur verliehen. Es ist trotzdem ratsam, alles was Sie benötigen, vorzubestellen. Dann gibt es keine unerwarteten Probleme und es geht schneller.

Unfallersatz

Was sieht der Gesetzgeber vor?

Im Haftpflichtschadenfall ist der Verursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß §249 BGB den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Geschädigte ist also so zu stellen als wäre der Unfall nicht eingetreten. Im Haftpflichtschadenfall tritt neben dem Verursacher dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden. Demnach kann der Schadenersatzanspruch vom Unfallgeschädigten direkt bei der Versicherung geltend gemacht werden.

 

Welchen Anspruch haben Sie als Unfallgeschädigte?

Neben vielen anderen Ansprüchen haben Sie als Unfallgeschädigter unter anderem die Möglichkeit, während der Reparaturdauer Ihres eigenen Fahrzeuges einen Mietwagen anzumieten. Grundlage für die Mietdauer ist die Anzahl der Reparaturtage laut Gutachten eines Sachverständigen. Allternativ zum Mietwagen, können Sie als Geschädigter während der Reparaturdauer Ihres Fahrzeuges, auch Nutzungsausfall von der Versicherung bekommen. Nutzungsausfall ist eine finanzielle Entschädigung für jeden Reparaturtag zu einem festgeschriebenen Tagessatz, weil Sie Ihr eigenes Fahrzeug nicht nutzen können. Beide Varianten gleichzeitig sind nicht möglich!

 

Wie können Sie eine Mietwagenrechnung gegenüber der Versicherung geltend machen?

Neben dem Mietvertrag muss bei der Anmietung eine Abtretungserklärung ausgefüllt werden. Mit diesem Formular kann die Mietwagenfirma die Rechnung für das Unfallersatzfahrzeug direkt bei der Versicherung des Verursachers einreichen. Die Versicherung bezahlt dann die Mietwagenrechung an die Mietwagenfirma, sofern tatsächlich das alleinige Verschulden bei ihrem Versicherungsnehmer liegt. Gleichzeitig bestätigten Sie mit Ihrer Unterschrift, dass bei Nichteintreten der Versicherung, Sie selbst für die Mietkosten aufkommen und sich selbst um die Schadensregulierung kümmern.

 

Weiter interessante Informationen zum Thema Unfallersatz finden Sie hier.

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