Umzugsmaterial
Bei jeder Autovermietung gibt es die Möglichkeit, Umzugsmaterial
zu erwerben. Decken, Kartons, Luftpolsterverpackungen und Zurrgrute
sind meistens immer vorrätig. Diese können Sie käuflich
erwerben. Eine Sackkarre wird nur verliehen. Es ist trotzdem ratsam,
alles was Sie benötigen, vorzubestellen. Dann gibt es keine
unerwarteten Probleme und es geht schneller.
Unfallersatz
Was sieht der Gesetzgeber vor?
Im Haftpflichtschadenfall ist der Verursacher verpflichtet, dem
Unfallopfer gemäß §249 BGB den entstandenen Schaden
zu ersetzen. Der Geschädigte ist also so zu stellen als wäre
der Unfall nicht eingetreten. Im Haftpflichtschadenfall tritt
neben dem Verursacher dessen Haftpflichtversicherung für
den Schaden. Demnach kann der Schadenersatzanspruch vom Unfallgeschädigten
direkt bei der Versicherung geltend gemacht werden.
Welchen Anspruch haben Sie als Unfallgeschädigte?
Neben vielen anderen Ansprüchen haben Sie als Unfallgeschädigter
unter anderem die Möglichkeit, während der Reparaturdauer
Ihres eigenen Fahrzeuges einen Mietwagen anzumieten. Grundlage
für die Mietdauer ist die Anzahl der Reparaturtage laut Gutachten
eines Sachverständigen. Allternativ zum Mietwagen, können
Sie als Geschädigter während der Reparaturdauer Ihres
Fahrzeuges, auch Nutzungsausfall von der Versicherung bekommen.
Nutzungsausfall ist eine finanzielle Entschädigung für
jeden Reparaturtag zu einem festgeschriebenen Tagessatz, weil
Sie Ihr eigenes Fahrzeug nicht nutzen können. Beide Varianten
gleichzeitig sind nicht möglich!
Wie können Sie eine Mietwagenrechnung gegenüber der
Versicherung geltend machen?
Neben dem Mietvertrag muss bei der Anmietung eine Abtretungserklärung
ausgefüllt werden. Mit diesem Formular kann die Mietwagenfirma
die Rechnung für das Unfallersatzfahrzeug direkt bei der
Versicherung des Verursachers einreichen. Die Versicherung bezahlt
dann die Mietwagenrechung an die Mietwagenfirma, sofern tatsächlich
das alleinige Verschulden bei ihrem Versicherungsnehmer liegt.
Gleichzeitig bestätigten Sie mit Ihrer Unterschrift, dass
bei Nichteintreten der Versicherung, Sie selbst für die Mietkosten
aufkommen und sich selbst um die Schadensregulierung kümmern.
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Sie hier.
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