Schweiz
Die Promillegrenze liegt bei 0,5
Höchstgeschwindigkeiten in km/h:
innerorts: 50
außerorts:80
Schnellstraßen: 100
Autobahnen: 120
Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen
Vorfahrt. In Tunnels Abblendlicht einschalten. Gelbe Kreuze am
Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten
Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot.
In Städten mit sogenannten >>Blauen Zonen<< darf
mit Parkscheibe innerhalb der auf ihrer Rückseite angegebenen
zulässigen Parkdauer geparkt werden. Die Parkscheiben sind
in Garagen, an Tankstellen, Kiosken, Polizeistationen usw. erhältlich.
Auf Bergstraßen muss ggf. das abwärtsfahrende Fahrzeug
rechtzeitig anhalten. LKW´s dürfen auf dreispurigen
Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
Schwere Verkehrsverstöße, auch Geschwindigkeitsüberschreitungen
und Alkoholdelikte werden mit besonders hohen Bußgeldern
geahndet.
Informationen zu Thema Maut finden Sie hier.
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