die häufigsten fragen zum thema mietwagen

Frankreich

Promillegrenze: 0,5

 

Höchstgeschwindigkeit in km/h:

Innerorts: 50

Außerorts : 90

Schnellstraßen: 110

Autobahnen: 130

 

Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10 km/h, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden.

Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.

Lkw´s über 3,5 t: außerorts 80, auf Schnellstraßen( Fahrspuren in jeder Richtung ) 100, auf Autobahnen 110 km/h. Auf dreispurigen Straßen dürfen Lkw´s über 3,5 t, die länger als 7m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.

 

Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben. Im Kreisverkehr haben dank entsprechender Beschilderung meist die Vorfahrt, die sich im Kreis befinden. Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern. Straßenbahn hat Vorfahrt. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist nicht erlaubt. Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberscheitungen, werden im allgemeinen strenger geahndet als in Deutschland. Für Alkoholdelikte werden besonders hohe Geldbußen erhoben.

 

Besondere Verkehrsschilder: Toutes Directions = alle Richtungen; Rappel = Erinnerung; Mahnung ( meist in Verbindung mit Tempolimits ); Ralentir = langsam fahren; Centre Ville = zur Stadtmitte; Deviation = Umleitung; Passage interdit = Durchfahrt verboten; Serrez a droite = Rechts halten; Vous n´avez pas la priorite = Sie haben keine Vorfahrt; Fin d´interdiction de depasser = Ende des Überholverbotes

 

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