Frankreich
Promillegrenze: 0,5
Höchstgeschwindigkeit in km/h:
Innerorts: 50
Außerorts : 90
Schnellstraßen: 110
Autobahnen: 130
Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10
km/h, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden.
Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf
außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100
und auf Autobahnen 110 km/h fahren.
Lkw´s über 3,5 t: außerorts 80, auf Schnellstraßen(
Fahrspuren in jeder Richtung ) 100, auf Autobahnen 110 km/h. Auf
dreispurigen Straßen dürfen Lkw´s über 3,5
t, die länger als 7m sind, ausschließlich die zwei
rechten Fahrspuren benutzen.
Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunnels
und Galerien vorgeschrieben. Im Kreisverkehr haben dank entsprechender
Beschilderung meist die Vorfahrt, die sich im Kreis befinden.
Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern. Straßenbahn
hat Vorfahrt. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot.
Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels
oder Unterführungen ist nicht erlaubt. Verkehrsverstöße,
insbesondere Geschwindigkeitsüberscheitungen, werden im allgemeinen
strenger geahndet als in Deutschland. Für Alkoholdelikte
werden besonders hohe Geldbußen erhoben.
Besondere Verkehrsschilder: Toutes Directions = alle Richtungen;
Rappel = Erinnerung; Mahnung ( meist in Verbindung mit Tempolimits
); Ralentir = langsam fahren; Centre Ville = zur Stadtmitte; Deviation
= Umleitung; Passage interdit = Durchfahrt verboten; Serrez a
droite = Rechts halten; Vous n´avez pas la priorite = Sie
haben keine Vorfahrt; Fin d´interdiction de depasser = Ende
des Überholverbotes
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