Zahler/Mieter Fahrer
Grundsätzlich ist der Mieter auch der erste Fahrer, aber
in manchen Fällen besitzt der Zahler keinen Führerschein
oder möchte für jemanden anderen bezahlen.
In solchen Fällen müssen beide Parteien zur Anmietung
erscheinen, da dann beide Personen, ihre Dokumente vorlegen und
unterschreiben müssen.
Zusatzkosten
Für die Eintragung eines weiteren Fahrers wird bei den Autovermietungen
in den meisten Fällen eine Gebühr erhoben. Dies gilt
jedoch nicht für Familienangehörige ersten Grades, wie
z. B. Eheleute, Kinder oder Geschwister.
Fahrer unter 23 Jahren werden gesondert versichert, indem die
Selbstbeteiligung angehoben wird oder sich die Versicherungsgebühr
erhöht.
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