die häufigsten fragen zum thema mietwagen

Voucher

Ein Voucher/Gutschein wird in der Regel von einem Partner der Autovermietungen ausgestellt, wenn sie bei diesem ein Fahrzeug buchen und auch bezahlen. Der Voucher enthält genaue Angaben über die Art des reservierten Fahrzeugs, den Preis und weitere Informationen. Der Voucher muss bei der Anmietung des Fahrzeuges vorgelegt werden, da dieser als Zahlungsmittel bzw. als Nachweis für die erfolgte Zahlung beim Reisebüropartner dient. Nach oben

Verspätete Fahrzeugrückgabe

Die Autovermietungen geben sich in der Regel kulant, sollten Sie sich nur um max. 1 Stunde verspäten. Geben Sie das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Kulanzzeit ab, wird meist je angefangenen 24 Stunden ein voller Tagespreis berechnet, wobei es bei verschiedenen Tarifen zu einem Tarifwechsel für die gesamte Mietdauer kommen kann. Nach oben

Voll getankt zurück

Der Mietwagen wird vollgetankt bereitgestellt und sollte grundsätzlich vollgetankt auch wieder abgegeben werden. Sollten Sie das Fahrzeug nicht voll tanken können, übernimmt die Mietwagenfirma dies für Sie, wobei für den Tankservice eine zusätzliche Servicegebühr berechnet wird. Nach oben

Versicherungen

Jeder Mietwagen, ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert. Diese Versicherung beinhaltet den Schutz des Mieters und der eingetragenen Fahrer gegen Ansprüche Dritter. Die Deckungssumme beläuft sich in Deutschland grundsätzlich auf 50 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Für Personenschäden ist die Deckungssumme in Deutschland je geschädigter Person auf 8 Millionen Euro beschränkt. Dieser Versicherungsschutz ist immer im Mietpreis enthalten. Nach oben

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung wird im Mietwagenbereich als LDW (Loss Damage Waiver) bezeichnet und ist in der Regel zusätzlich buchbar. Wird der Mietwagen entsprechend den Vermietbedingungen genutzt, befreit die Vollkaskoversicherung den Mieter von Kosten die durch den Verlust des Fahrzeuges oder durch die vom Mieter verursachten Schäden am Fahrzeug entstehen. Der Mieter ist lediglich verpflicht den Schaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung zu tragen. Nach oben

Verkehrsbestimmungen im Ausland

Die Bestimmungen müssen Sie beachten, wenn Sie ins ins europäische Ausland fahren. Informationen über Geschwindigkeitsbeschränkungen und Strassenverkehrsregelungen. Damit Sie im Urlaub keine bösen Überraschungen erleben.

 

Belgien

Deutschland

Dänemark

Finnland

Frankreich

Great Britain

Irland

Italien

Liechtenstein

Luxemburg

Monaco

Niederlande

Norwegen

Polen

Portugal

Schweden

Schweiz

Spanien

Tschechien

Ungarn Nach oben

 

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