die häufigsten fragen zum thema mietwagen

Winterreifen

Mietwagen müssen nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein. Nach einem Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2003 (Az.: 418 S 1/03), veröffentlicht in der Rechtszeitschrift des ADAC, Deutsches Autorecht (DAR) 2003, Seite 421, besteht mangels gesetzlicher Regelung keine Rechtspflicht für einen Fahrzeugvermieter, ein Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Etwas anderes gilt nur bei einer entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarung. Im zugrundeliegenden Fall war der Mieter eines hochwertigen Pkw davon ausgegangen, dass es bei einem in der Winterzeit in Nord-Hessen angemieteten Fahrzeug zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, dass dieses mit Winterreifen ausgerüstet ist. Es könne von einer stillschweigenden Vereinbarung ausgegangen werden. Das Gericht sah dieses anders und verwies in den Urteilsgründen darauf, dass eine gesetzliche Regelung zur Ausrüstung eines Fahrzeuges mit Winterreifen nicht existiere und im zugrundeliegenden Fall auch keine diesbezügliche vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Somit bestand keine Rechtspflicht des Fahrzeugvermieters, das angemietete Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Eine andere Beurteilung ergibt sich nach Auffassung des Gerichts auch nicht dadurch, dass mittlerweile zahlreiche private und gewerbliche Pkw-Halter im Winter Winterreifen aufziehen lassen. LG Hamburg vom 23.04.2003

 

Zurück | Startseite | Weiter